Name für Gewerbe/Markenrecht

Hallo zusammen,

wer kann mir Auskunft geben, in einer heiklen Frage. Ich möchte mich demnächst als Kunsthandwerker selbständig machen, und habe auch schon einen Namen für mein Gewerbe im Kopf, den ich gerne benützen würde. Nun habe ich bei der Markenrecherche festgestellt, dass der Name bereits für folgende Klassen geschützt ist:

5 - Pharmazeutische und veterinärmedizinische Erzeugnisse; Hygienepräparate für medizinische Zwecke; diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke, Babykost; Pflaster, Verbandmaterial; Zahnfüllmittel und Abdruckmassen für zahnärztliche Zwecke; Desinfektionsmittel; Mittel zur Vertilgung von schädlichen Tieren; Fungizide, Herbizide

9 - Wissenschaftliche, Schifffahrts-, Vermessungs-, fotografische, Film-, optische, Wäge-, Mess-, Signal-, Kontroll-, Rettungs- und Unterrichtsapparate und -instrumente;

Apparate und Instrumente zum Leiten, Schalten, Umwandeln, Speichern, Regeln und Kontrollieren von Elektrizität; Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild; Magnetaufzeichnungsträger, Schallplatten; Verkaufsautomaten und Mechaniken für geldbetätigte Apparate; Registrierkassen, Rechenmaschinen, Datenverarbeitungsgeräte und Computer; Feuerlöschgeräte

25 - Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen

41 - Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Ich werde Schmuck und Wohnaccessoires selbst herstellen und auf Märkten vertreiben. wer kann mir sagen, ob und auf welchem Wege eine Verwendung des gewählten Namens möglich ist, trotz der bereits erfolgten markenrechtlichen Eintragungen? Im Grunde mache ich ja etwas anderes, als die Klassen dort oben besagen, allerdings finde ich in den restlichen Klassen auch nichts wirklick zutreffendes.

Würde mich freuen, wenn dahingehend jemand seine/ihre Erfahrungen mit mir teilen mag und bedanke mich im Vorraus schonmal recht herzlich.

DA kann ich dir helfen...

lass die finger weg, da du sofort eine unterlassungklage in höhe von 2100 euro minimum bekommst- bei pharmazeuten besteht die gefahr bis zu millionen an streitwert.
das heisst-
du brauchst einen rechtsanwalt um dein recht ( das du sicher wegen der klasseneinteilung haben KÖNNTEST) einzuklagen- und dessen entgelt berechnet sich eben nach genau diesem-

ich hatte genau die gleiche konstellation- und habe, um den streitwert der ue zu senken, 600 euronen bezahlt- also leztendlich 300 euro gespart.

weiter im text: falls du planst, eine neue marke einzutragen-
auch das habe ich versucht- lass ebenfalls die finger weg- ausser du kannst dir einen ra leisten. denn das patentamt lehnt jedwege eintragung ohne ra schlichtweg ab-
dann hast du zwar immerhin einen beleg, dass der name nicht schützenswert ist, aber der gilt eben nur so lange , bis sich ein reicher einen anwalt leistet der dann die marke durchsetzt um dir wieder eine abmahnung zu schicken.

am besten- nenn deine firma so wie dich-
also max müller- metalldesign fertig aus.
du verkauft ware keine marke. für eine marke haben "wir" den a... zu weit unten.

in schlimmen zeiten verdient man eben geld mit den mitbewerbern- so is es

weitere fragen gern telefonisch, schick PN oder mail an steinladen at web.de