MWST auf Standgebühren?
Überlassung von Standplätzen auf Wochenmärkten als umsatzsteuerfreie Grundstücksvermietung
- Urteil vom 24.01.08 V R 12/05 -
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 24. Januar 2008 V R 12/05 entschieden, dass die Leistungen eines Veranstalters von Wochenmärkten an die Markthändler als einheitliche Vermietungsleistung umsatzsteuerfrei sein können.
Im Streitfall überließ der Veranstalter den Markthändlern Standplätze. Zusätzlich sorgte er für die Stromversorgung und übernahm auf einzelnen Wochenmärkten die Organisation der Endreinigung.
Der BFH verwies auf sein Urteil vom 31. Mai 2001 V R 97/98. Danach sei allein maßgebend, ob eine einheitliche Leistung vorliege, und wenn dies zutreffe, ob das Vermietungselement prägend sei. Überholt seien daher frühere Urteile des BFH aus den Jahren 1960 und 1968, wonach bei Wochenmärkten, Jahrmärkten und ähnlichen Veranstaltungen unter Umständen eine Aufteilung in eine steuerfreie Vermietung und steuerpflichtige Leistungen in Betracht komme.
Für den Streitfall bestätigte der BFH die Würdigung des Finanzgerichts, das die Leistungen des Veranstalters an die Markthändler als einheitliche Leistungen beurteilt hatte, deren wesentliches Element die Überlassung der Standplätze sei, während die darüber hinaus erbrachten Leistungen nur Nebenleistungen hierzu darstellten. Danach waren die Leistungen des Veranstalters an die einzelnen Markthändler als Vermietungsleistungen nach § 4 Nr. 12 Buchst. a Umsatzsteuergesetz steuerfrei.
http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Geric...
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Gilt das auch
für Kunsthandwerkermärkte?
Ein Kollege meinte, daß auch Kunsthandwerkermärkte damit von der MWST befreit seien.
Wer weiss da mehr dazu??
Gruss
Bob
MWST befreit
Gibt es dazu keine Erfahrungen oder Meinungen ?
Ein kommerzieller
Ein kommerzieller Veranstalter sorgt nicht nur dafür, Plätze zu vergeben und für die hier aufgeführten Leistungen zu sorgen. Seine Dienstleistung entspricht der einer Werbeagentur.
Aber es ist eine gute Idee: Veranstalter, bei denen Ihr keine Werbung feststellen könnt, könntet Ihr auf diese Sache hinweisen.
Nur so viel: Aus Veranstaltungsfirmen von Städten verlangen Mehrwertsteuer - u.a. für Weihnachtsmärkte - weil es sich halt eben nicht nur um das "Vermieten von Plätzen" handelt.
Aber ich bin sicher, ein Steuerberater könnte das mal überprüfen wollen.
Und noch was: Platzgebühren an die Gemeinden sind in der Tat Ust.-frei - auf Wochen- und Flohmärkten - und aus berufener Quelle weiß ich, dass auch Veranstalter für die Platzgebühr selbst keine Umsatzsteuer bezahlen.
wo ist das problem
1. urteile der jahre 68 sind so was von uninteressant für die rechtsprechung des jahres 2010

2. wo ist das problem. die mwst setzen gewerbl. khm doch eh ab-
und- wenn sie wegfallen WÜRDE, würden sich mir sicherheit die markgebühren nicht verringern- oder glaubt ihr ans gute im verunstalter??
Urteil ist von 2008
Hallo Frizzz,
du solltest gründlicher lesen.
Das Urteil ist von 2008, also recht aktuell.
Eine Rechnung ohne MWST würde aber die Buchhaltung vereinfachen
oder sehe ich das falsch?
Gruss
Bob
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer zu verbuchen ist ja wohl kein Hexenwerk, um nicht zu sagen eine der leichtesten Übungen.
Ich habe es selbst schon erlebt, dass bei einem Veranstalter von einem Jahr auf das nächste Jahr die Umsatzsteuer weggefallen ist.Er hatte eine zweite Firma gegründet, die dann wegen der 17500€-Grenze umsatzsteuerbefreit war. Die Teilnahmegebühr war aber gleich geblieben. Also eine Erhöhung von glatt 16% (ist schon ein paar Jahre her).
Ich möchte mal anmerken, dass
Ich möchte mal anmerken, dass die DIGA-Gartenmessen sogar für die Müllgebühren !!!
Mwst.verlangen.Ich glaube,das sind nicht die Einzigen.
Wäre ein Hammer, wenn sie es
Wäre ein Hammer, wenn sie es nicht täten. DANN würde ich sie beim FA melden.
warum
ist das schlimm? kannst du die mwst ned absetzen???
dann schau, dass du vom pauschalieren zum optieren wechselst marie
Absetzen kann ich die Mwst.
Absetzen kann ich die Mwst. schon -- es ist nur wieder ein Beispiel für versteckte Kosten, die wir als Aussteller tragen.

bei 20 qm zahle ich 21,80 Euro -- nur -- als Müllgebühren incl. Mwst.
und das x 100 Aussteller == 2180,00 Euro
Also ,einfach zahlen

Den Müll der Aussteller zu
Den Müll der Aussteller zu entsorgen ist keine schöne Arbeit und muss bezahlt werden, auch die Müllmulde und die Deponiegebühr.
Da kommt schon etwas zusammen.
Auch lassen Aussteller gerne ihren Müll einfach am Boden liegen, anstatt diesen in Mülleimer oder Mülltüten zu entsorgen.
Habe mal zugesehen, wie ein Veranstalter das dann wegräumen musste. Der machte dabei kein fröhliches Gesicht.
Kaution auf Standplatz
Wer räumt gerne Müll weg?
Ich kenne Veranstalter die nehmen eine Kaution, die mit den Standgebühren bezahlt wird. Wenn ich nach Marktende meinen Standplatz sauber hatte, bekam ich die 20 € zurück. Es wurde kontrolliert. Dadurch fallen dann keine Müllgebühren an.
Mir persönlich gefällt diese Lösung gut.
Ich nehme jeden Abend meinen Müll mit, Indoor fege ich sogar oder habe feuchte Putztücher mit (mit Zitronenduft
), weil es ja bei mir auch staubt, für mich ist das selbstverständlich. Aber wie immer gibt es überall schwarze Schafe und deshalb müssen halt alle ran.
lg Angie
also die gebühren
find ich auch unerhört. das hat aber nix mit der mwst zu tun.
da geb ich die natürlich total recht marie.
bei einigen va kommen für werbePFLICHTeintrag müll strom!!! usw. schon fst 50% des grundbeitrages zusammen.
das alles pauschal, also ohne kontrolle- jeder vermieter würde dafür eingeknastet.
super besipiel auch die heizkosten beim tollwood- die für fast jeden die bereits bezahlte kaution ausmachen.
also über 1000 euro. hier würde eine anwaltschaftliche überprüfung durchaus erfolg versprechen.
aber...die meisten aussteller haben ja angst, dass dann etwas auf SIE zukommt...lol